Freitag, 15. Mai 2009

Ons EU Deputéiert an Déiereschutz

Gebt den Tieren eine Stimme

(iwwerholl vun www.alpa.lu - en superen Beitrag a gudd rechercheiert! alle Respekt)

Unsere EU-Parlamentarier und der Tierschutz


Schriftliche Erklärungen 2004-2009 - eine Bilanz

Zusammenfassung von John Trezzi, Mitglied der ALPA

Vorwort :
Einreichung von schriftlichen Erklärungen

Die europäischen Abgeordneten können auf schriftliche Erklärungen zurückgreifen, um eine Debatte zu einer Angelegenheit aus dem Tätigkeitsbereich der Union herbeizuführen oder erneut aufzugreifen.

Schriftliche Erklärung – Annahmeverfahren

Zur Einreichung einer schriftlichen Erklärung schlägt eine Gruppe von (höchstens 5) Abgeordneten ihren Kollegen vor, durch ihre Unterschrift einen Text anzunehmen. Erhält die schriftliche Erklärung die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, so wird sie dem Präsidenten übermittelt, der dies im Plenum mitteilt.
Eine derartige Erklärung wird am Ende der Tagung mit Angabe der Namen der Unterzeichner an die angegebenen Institutionen übermittelt. Sie wird ins Protokoll der Sitzung aufgenommen, in der sie bekannt gegeben wird. Mit dieser Veröffentlichung ist das Verfahren abgeschlossen.
Eine schriftliche Erklärung, die mehr als drei Monate in dem Register gestanden hat, und nicht von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Parlaments unterzeichnet wurde, wird hinfällig. (393 von 785)

Wichtige schriftliche Erklärungen 2004 – 2009 zu Tierschutzthemen

0020/2005 : zu Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer
0038/2006 : zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union
0002/2007 : zu einem EU-weiten Verbot von Stierkämpfen
0040/2007 : zu Verwendung von Primaten in wissenschaftlichen Versuchen
0086/2007 : zu Hundekämpfen in der EU
0099/2008 : Zum Transport von Schlachtpferden
0012/2009 : Zum Wohlergehen von Haustieren und streunenden Tieren

Quellen:
Europäisches Parlament – Schriftliche Erklärungen

www.europarl.europa.eu/activities/plenary/writtenDecl.do;jsessionid=D2C013C6CB08C0AFE3EFFC8544E30AAD.node2?language=DE
Unsere Abgeordneten
www.europarl.europa.eu/members/public/geoSearch/search.do?country=LU&language=DE

0020/2005 vom 11.4.2005 
Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer 

Ref: PE 357.515v01-00 Or. EN P6_DCL(2005)0020
P6_TA(2005)0307
Verfasser(in) : Neil Parish, Paulo Casaca, Marios Matsakis, Caroline Lucas, Miguel Portas
Erklärung des Europäischen Parlaments zu Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer 

Das Europäische Parlament, 

– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung, 

A. unter Hinweis darauf, dass alljährlich 200 000 lebende Tiere aus der Europäischen Union in den Libanon und nach Ägypten ausgeführt werden, 

B. unter Hinweis darauf, dass in den letzten Jahren Ausfuhrerstattungen in Höhe von rund 60 Mio. EUR jährlich für den Export dieser Tiere gezahlt wurden und dass im Jahr 2005 bis zu 77 Mio. EUR für Ausfuhrerstattungen bereitstehen, 

C. besorgt darüber, dass die Transporte bis zu zehn Tage dauern können, dass die Behandlung und Schlachtung der Tiere bei der Ankunft häufig nach Methoden erfolgt, die nach EU-Recht verboten sind, und dass diesen Tieren somit großes Leid zugefügt wird, 

D. besorgt darüber, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht durchgesetzt werden und auf jeden Fall unzureichend sind, um das Wohlergehen der Tiere zu schützen, 

1. erkennt an, dass die Europäische Union Tiere als empfindungsfähige Wesen etrachtet; 

2. fordert die Kommission und den Rat auf, das System der Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer umgehend und dauerhaft abzuschaffen; 

3. fordert, dass öffentliche Mittel stattdessen für Programme zur Förderung und zum Schutz des Wohlergehens von Tieren ausgegeben werden; 

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln. 

Angenommen

Fristbeginn : 11.4..2005
Fristablauf: 11.7.2005
Anzahl der Unterzeichner : 373

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter : 

Mitgetragen : Mr Spautz, Mr Turmes 
Nicht mitgetragen:
 Mr Goebbels, Mme Hennicot-Schoepges, Mme Lulling, Mme Polfer,


0038/2006 (15.05.2006) 
Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union 

Ref : PE 374.553v01-00 Or. EN P6_DCL(2006)0038
P6_TA(2006)0369
Verfasser(in) : Carl Schlyter, Paulo Casaca, Karl-Heinz Florenz, Mojca Drčar Murko, Caroline Lucas 

Das Europäische Parlament ,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in den letzten vier Jahren im Nordwestatlantik mehr als anderthalb Millionen Jungtiere von Sattelrobben abgeschlachtet wurden, wobei die allermeisten dieser Tiere weniger als drei Monate alt waren,
B. in der Erwägung, dass zum letzten Mal in den 1950er- und 1960er-Jahren so viele Robben pro Jahr abgeschlachtet wurden wie heute und dass die Robbenbestände damals um zwei Drittel zurückgegangen sind,
C. in der Erwägung, dass die Robbenfänger im Durchschnitt noch nicht einmal 5 % ihres Einkommens aus dem Robbenfang beziehen, der ihnen zudem nur wenige Tage Arbeit im Jahr bietet,
D. in der Erwägung, dass eine internationale Tierärztegruppe zu dem Schluss gelangt ist, dass 42 % der von ihnen untersuchten abgeschlachteten Robben möglicherweise das Fell abgezogen wurde, als sie bei vollem Bewusstsein waren,
E. in der Erwägung, dass die Einfuhr der Felle von Jungtieren der Sattelrobben (whitecoats) und Mützenrobben (bluebacks) und von Waren aus diesen Pelzfellen in der Gemeinschaft 1983 in der Richtlinie 83/129/EWG(1) untersagt wurde; dass die Robbenfänger jetzt einige Tage abwarten, bis die Jungtiere der Sattelrobben das Fell gewechselt haben und die Waren von diesen Tieren weiterhin in die Europäische Union eingeführt werden,
F. in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Luxemburg und Italien) bereits Schritte unternommen haben, um den Handel mit Robbenprodukten unter Verbot zu stellen, und andere (Vereinigtes Königreich und Niederlande) Schritte in Erwägung ziehen,
G. in der Erwägung, dass in den USA, Mexiko und Kroatien der Handel mit Robbenprodukten verboten wurde,
H. in der Erwägung, dass der Europarat derzeit über den Antrag berät, die Einfuhr und Verwendung von Robben und Robbenteilen unter Verbot zu stellen,
1. ersucht die Kommission, unverzüglich den Entwurf einer Verordnung zu erarbeiten, in der die Ein- und Ausfuhr und der Verkauf sämtlicher Produkte aus Sattel- und Mützenrobben untersagt werden;
2. ist der Ansicht, dass diese Verordnung keine Auswirkung auf die traditionelle Robbenjagd der Inuit haben sollte, die jedoch nur 3 % des derzeitigen Jagdumfangs ausmacht;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln 

Angenommen

Fristbeginn : 15.5.2006
Fristablauf: : 15.9.2006
Anzahl der Unterzeichner : 425 

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter : 
Mitgetragen : Mr Spautz, Mr Turmes
Nicht mitgetragen: Mr Goebbels, Mme Hennicot-Schoepges, Mme Lulling, Mme Polfer,


0002/2007 15.1.2007
Zu einem EU-weiten Verbot von Stierkämpfen 

Ref : PE 384.004v01-00 2/2 DC\646934DE.doc
Verfasser(in) : Robert Evans, Mojca Drčar Murko, Gitte Seeberg und Carl Schlyter 

Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in Kenntnis des Protokolls Nr. 33 zum EG-Vertrag, in dem Tiere als „fühlende Wesen“ anerkannt werden und der Wunsch der Union zum Ausdruck gebracht wird „sicherzustellen, dass der Tierschutz verbessert und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen berücksichtigt wird“, 

B. in der Erwägung, dass Stierkämpfe nie von irgendeinem EU-Organ zum kulturellen Erbe erklärt wurden und kein Mitgliedstaat unter Berufung auf kulturelle Hintergründe irgendwelche EU-Finanzmittel oder Beihilfen für Stierkämpfe beantragt hat und somit diese nur als übliche Praxis anzusehen, die ein Schaugeschäft geworden ist,

C. in der Erwägung, dass es beim Stierkampf darum geht, Stiere zu hetzen, zu erschöpfen, zu verletzen und/oder zu töten, wobei jährlich in der EU über 40 000 Stiere zu Tode kommen, 

D. in der Erwägung, dass die Praxis des Stierkampfs im Widerspruch steht zu den kühnen und ehrgeizigen Schritten im Rahmen des Aktionsplans der Kommission für das Wohlergehen der Tiere für 2006-2010, mit dem die EU in vorderster Front bei den Bemühungen um eine weltweite Verbesserung des Wohlergehens der Tiere steht, 

1. fordert die Kommission auf, im Sinne der Reaktion des Parlaments auf den Aktionsplan für das Wohlergehen der Tiere tätig zu werden, wonach alle Tiere, nicht nur landwirtschaftliche Nutztiere und Versuchstiere, in die Tierschutzmaßnahmen der EU einzubeziehen sind; 

2. fordert die Kommission auf, weitere Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Landwirtschaftsbeihilfen der EU nicht an Viehzüchter vergeben werden können, die Stiere zur Verwendung in Stierkämpfen züchten; 

3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass die Stierkämpfe in das umfassendere Konzept der EU für das Wohlergehen der Tiere einbezogen werden, und auf ein EU-weites Verbot von Stierkämpfen hinzuwirken; 

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung zusammen mit den Namen der Unterzeichner an die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. 

Hinfällig

Fristbeginn : 15.1.2007
Fristablauf: 15.4.2007
Anzahl der Unterzeichner : 211 

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter : 
Mitgetragen : Mr Turmes
Nicht mitgetragen: Mr Goebbels, Mme Hennicot-Schoepges, Mme Lulling, Mme Polfer, Mr Spautz


0040/2007 23/04/2007 
Verwendung von Primaten in wissenschaftlichen Versuchen 

Ref: : PE 388.117v01-00 Or. EN P6_DCL(2007)0040
Verfasser(in) : Jens Holm, Rebecca Harms, John Bowis, Martine Roure, Mojca Drčar Murko 

Das Europäische Parlament, gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass mehr als 80 % der Teilnehmer an einer 2006 von der Kommission durchgeführten öffentlichen Anhörung zu Tierversuchen die Verwendung von Primaten in Versuchen für nicht hinnehmbar hielten;

B. in der Erwägung, dass jedes Jahr mehr als 10 000 Primaten zu Versuchen in EU-Labors eingesetzt werden; 

C. in der Erkenntnis, dass bei fast allen Primatenarten die DNA zu mehr als 90 % mit der des Menschen übereinstimmt und dass Primaten in Gefangenschaft anerkanntermaßen sehr leiden können; 

D. in der Erwägung, dass 26 % der Primatenarten vom Aussterben bedroht sind, dass in freier Wildbahn gefangene Primaten weiterhin in Labors benutzt werden und es darüber hinaus schwierig sein könnte, Primaten vor Bedrohungen wie der des Verzehrs durch den Menschen zu schützen, wenn sich die Auffassung durchsetzt, dass diese Arten von wissenschaftlichen Einrichtungen im Westen ohne jede Beschränkung verwendet werden;

E. in der Erwägung, dass der fortgeschrittenen Technik und Technologie heute alternative Methoden zur Verfügung stehen, die nachweislich effizienter und zuverlässiger sind als Versuche an Primaten, so zum Beispiel die funktionelle Magnetresonanztomographie (fMRI), die Mikrodosierung, die Computermodellierung oder die Gewebe- und Zellkultivierung; 

F. in der Erkenntnis, dass trotz genetischer Ähnlichkeiten zwischen dem Menschen und anderen Primaten wichtige Unterschiede bestehen und Versuche an Primaten die Genauigkeit auf Menschen beruhender Studien nicht erreichen können, 

1. fordert die Kommission, den Ministerrat und das Europäische Parlament auf, das Verfahren zur Überprüfung der Richtlinie 86/609/EG als Gelegenheit zu nutzen, um:
a) der Einstellung der Verwendung von Menschenaffen und in freier Wildbahn gefangenen Affen in wissenschaftlichen Versuchen höchste Priorität einzuräumen; 

b) einen Zeitplan für die Ersetzung sämtlicher Primaten in wissenschaftlichen Versuchen durch Alternative aufzustellen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung zusammen mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Angenommen

Fristbeginn : 23/04/2007
Fristablauf : 06/09/2007
Anzahl der Unterzeichner : 433 

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter : 
Mitgetragen : Mme Hennicot-Schoepges, Mme Polfer, Mr Spautz, Mr Turmes
Nicht mitgetragen: Mr Goebbels, Mme Lulling,


0086/2007 10.10.2007
Zu Hundekämpfen in der EU 

Ref: PE 396.870v01-00 Or. EN P6_DCL(2007)0086
Verfasser(in): Jim Allister, Neil Parish, Mairead McGuinness, James Nicholson und Ville Itälä 

Das Europäische Parlament,
– gestützt auf das Protokoll Nr. 33 zum EG-Vertrag, in dem Tiere als „fühlende Wesen“ bezeichnet werden und der Wunsch der Union zum Ausdruck gebracht wird, „sicherzustellen, dass der Tierschutz verbessert und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen berücksichtigt wird“,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 die Verbringung von Hunden und anderen Haustieren innerhalb der EU regelt,
B. in der Erwägung, dass in der BBC-Sendung Panorama vom 30. August 2007 das abscheuliche Milieu der Hundekämpfe in Europa und der Besorgnis erregende Handel mit Kampfhunden in der EU gezeigt wurden,
C. in der Erwägung, dass Hundekämpfe barbarisch sind und sie in keiner Weise als legitimer Sport angesehen werden können,
D. in der Erwägung, dass diese Praxis im Widerspruch zu den im Aktionsplan der Kommission für Tierschutz 2006-2010 dargelegten Schritten steht, die auf eine weltweite Verbesserung des Wohlergehens der Tiere gerichtet sind,
1. fordert die Kommission auf, der Antwort des Parlaments auf den Aktionsplan für Tierschutz Rechnung zu tragen und der Forderung nachzukommen, alle Tiere und nicht nur landwirtschaftliche Nutztiere in die Tierschutzmaßnahmen der EU einzubeziehen; 2. fordert die Kommission auf, weitere Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Hundekämpfe überall in der EU verboten werden;
3. fordert die Kommission auf, die Funktionsweise der in der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 vorgesehenen EU-Regelung für Heimtierausweise einer Überprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass der Zweck dieser Vorschrift nicht durch die Falschdeklarierung von Hunden vereitelt wird;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Hinfällig

Fristbeginn : 10/10/2007
Fristablauf : 24/01/2008
Anzahl der Unterzeichner : 117 

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter :
Mitgetragen : Mr Turmes
Nicht mitgetragen: Mr Goebbels, Mme Hennicot-Schoepges, Mme Lulling, Mme Polfer, Mr Spautz


0099/2008 17.11.2008 
Zum Transport von Schlachtpferden

Ref : PE 415.835v01-00 Or. EN P6_DCL(2008)0099
Verfasser(in) : Elizabeth Lynne, Satu Hassi, Roger Helmer und Christel Schaldemose : 

Das Europäische Parlament, gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass jährlich ca. 100 000 Pferde über unnötig große Entfernungen in die Europäische Union oder innerhalb der Europäischen Union zur Schlachtung transportiert werden,
B. in der Erwägung, dass gut dokumentierte Nachweise darüber vorliegen, dass Pferde mit einem unzureichenden Raumangebot und ohne die angemessenen gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten über große Entfernungen transportiert werden, was zu zahlreichen tierschutzrelevanten Problemen wie Verletzungen, Krankheiten, Erschöpfung und Dehydrierung führt,
C. in der Erwägung, dass alles darauf hindeutet, dass die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen nicht mit Nachdruck durchgesetzt wurde,
D. in der Erwägung, dass von der Kommission eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates durchgeführt wird,
1. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates energisch durchzusetzen;
2. verweist auf das umfassende Dossier, das von der Tierschutzorganisation World Horse Welfare gesammelte Nachweise über den Transport von Schlachtpferden über große Entfernungen in Europa enthält;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Nachweise im Rahmen der Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates einer eingehenden Prüfung zu unterziehen; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Hinfällig

Fristbeginn : 17.11.2008
Fristablauf : 12.3.2009
Anzahl der Unterzeichner : 103 

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter : 
Mitgetragen : Mr Turmes
Nicht mitgetragen: Mr Goebbels, Mme Hennicot-Schoepges, Mme Lulling, Mme Polfer, Mr Spautz 

0012/2009 (2.2.2009)
Zum Wohlergehen von Haustieren und streunenden Tieren 

Ref : PE 419.586v01-00 Or. EN P6_DCL(2009)0012
Verfasser(in) : Alain Hutchinson, David Hammerstein und Neil Parish 

Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren (CETS Nr. 125),
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass kein für alle Mitgliedstaaten geltender einheitlicher oder spezieller Text für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren existiert, B. in der Erwägung, dass das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren unvollständig ist und nicht von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, C. in der Erwägung, dass es in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor zu Fällen von Misshandlung von Haustieren und streunenden sowie ausgesetzten Tieren kommt, 1. fordert die EU auf, Maßnahmen einzuführen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten harte Strafen verhängen für das Aussetzen oder die Misshandlung von Haustieren oder streunenden Tieren, und die Mitgliedstaaten zu beauftragen, auf nationaler Ebene ein Verwaltungssystem für die Aufgreifung, Sterilisation und Impfung einzuführen; 2. fordert die Kommission und den Rat auf, alle Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren und zum Erlass der neuen Maßnahmen aufzufordern
3. fordert die Kommission und den Rat auf, Mitgliedstaaten, die das oben genannte Übereinkommen nicht einhalten und die neuen Maßnahmen nicht ergreifen, mit Strafen zu belegen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Rat und der Kommission zu übermitteln. 

Hinfällig

Fristbeginn : 02/02/2009
Fristablauf : 07/05/2009
Anzahl der Unterzeichner : 294

Diese schriftliche Erklärung haben unsere Vertreter : 
Mitgetragen : Mr Turmes
Nicht mitgetragen: Mr Goebbels, Mme Hennicot-Schoepges, Mme Lulling, Mme Polfer, Mr Spautz


Die Bilanz unserer EU-Parlamentarier:

Von diesen 7 wichtigen Erklärungen der Wahlperiode 2004-2009 haben unsere Vertreter

• Mr GOEBBELS (LSAP) keine mitgetragen
• Mme HENNICOT-SCHOEPGES (CSV) eine mitgetragen
• Mme LULLING (CSV) keine mitgetragen
• Mme POLVER (DP) eine mitgetragen
• Mr SPAUTZ (CSV) drei mitgetragen
• Mr TURMES (Déi Gréng) alle 7 mitgetragen

Weitere Kommentare zu diesen wichtigen Erklärungen finden sie auf der Homepage der ALPA . Hier finden Sie auch weitereInformationen zu den verschiedenen Themen
0038/2006 : zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union
www.alpa.lu/forums/viewtopic.php?t=245
0002/2007 : zu einem EU-weiten Verbot von Stierkämpfen
www.alpa.lu/forums/viewtopic.php?t=10
0040/2007 : zu Verwendung von Primaten in wissenschaftlichen Versuchen
www.alpa.lu/forums/viewtopic.php?t=48
0086/2007 : zu Hundekämpfen in der EU
www.alpa.lu/forums/viewtopic.php?t=148
0099/2008 : Zum Transport von Schlachtpferden
http://www.alpa.lu/forums/viewtopic.php?t=486
0012/2009 : Zum Wohlergehen von Haustieren und streunenden Tieren
www.alpa.lu/forums/viewtopic.php?t=571

Artikel als PDF downloaden: PDF (108 KB)

Den Wähler/innen sei es überlassen die entsprechenden Konklusionen zu ziehen.

2 Kommentare:

  1. Hmm mengen lo ass et kloer wien sech fir deiereschutz engageiert a wien net

    AntwortenLöschen
  2. Datt Mme Lulling neischt matt Déiereschutz um Hutt huet, wonnert mech absolut net.

    Hei gesitt Dir datt Mme Lulling sech och besser matt Juegd auskennt wéi matt Déiereschutz. Wann di Persoun erem gewielt get, stinn Chancen grouss datt se och nach Alterspresident get, fir den Déiereschutz en Alptraum.

    http://www.fshcl.lu/media/pdf/invitation-ag2009.pdf

    AntwortenLöschen

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